Ihre Rechte als unser Fahrgast
Unser Ziel ist es, Sie immer sicher und pünktlich an Ihr Ziel zu bringen. Leider können wir Verspätungen oder Zugausfälle nicht immer vermeiden. Hier können Sie sich über Ihre Fahrgastrechte im Schienenpersonennahverkehr informieren. Die Rechte gelten bei
- Zugverspätungen
- Ausfall von Zügen
- Versäumnis von Anschlusszügen
In dieser Übersicht haben wir für Sie die wichtigsten Regelungen dargestellt. Eine vollständige Darstellung der Fahrgastrechte finden Sie in diesem PDF:
Wichtige Hinweise:
- Es gilt eine sogenannte “Reiseketten-Haftung” für alle Züge der Eisenbahnunternehmen, die Sie gemäß Ihrer Fahrkarte genutzt haben. Die Haftung gilt für den in Ihrer Fahrkarte enthaltenen Eisenbahnverkehr, d.h. Schadensursache und Schadenswirkung (z.B. die Verspätung, die Sie geltend machen) müssen im Eisenbahnverkehr entstanden sein.
- Als Eisenbahnverkehr sind alle Züge von der S-Bahn bis zum ICE zu verstehen, unabhängig davon, von welchem Eisenbahnunternehmen sie betrieben werden. Hierunter fallen z.B. nicht U-Bahnen, Straßenbahnen oder Busse.
- Für Fahrten in Verkehrsverbünden und im Geltungsbereich von Landestarifen gelten ggf. weitere Regelungen.
- Bei diesen Fahrgastrechten handelt es sich um abschließende Ansprüche wegen Verspätung oder Ausfall von Zügen. So ist etwa das pünktliche Erreichen eines Termins nicht Gegenstand des Beförderungsvertrags.
Über das für alle Eisenbahnverkehrsunternehmen vereinheitlichte Fahrgastrechte-Formular können Sie Ihre Ansprüche geltend machen.
Fahrgastrechte im Überblick
Weitere Informationen erhalten Sie beim Deutschlandtarifverbund.