Ihre Rechte als unser Fahrgast

Unser Ziel ist es, Sie immer sicher und pünktlich an Ihr Ziel zu bringen. Verspätungen oder Zugausfälle können wir leider nicht immer vermeiden. Über Ihre Fahrgastrechte im Schienenpersonennahverkehr können Sie sich hier informieren. Im Eisenbahnverkehr gelten in Deutschland nach der EU-Verordnung Nr.782/2021 einheitliche Fahrgastrechte. Unter bestimmten Bedingungen erhalten Fahrgäste Anspruch auf eine Reisealternative, einen Ersatz oder eine Entschädigung.

Die Rechte gelten bei

  • Zugverspätungen
  • Ausfall von Zügen
  • Versäumnis von Anschlusszügen

In dieser Übersicht haben wir für Sie die wichtigsten Regelungen dargestellt. Eine vollständige Darstellung der Fahrgastrechte finden Sie in diesem PDF: 


Wichtige Hinweise:

  • Es gilt eine sogenannte “Reiseketten-Haftung” für alle Züge der Eisenbahnunternehmen, die Sie gemäß Ihrer Fahrkarte genutzt haben. Die Haftung gilt für den in Ihrer Fahrkarte enthaltenen Eisenbahnverkehr, d.h. Schadensursache und Schadenswirkung (z.B. die Verspätung, die Sie geltend machen) müssen im Eisenbahnverkehr entstanden sein.
  • Als Eisenbahnverkehr sind alle Züge von der S-Bahn bis zum ICE zu verstehen, unabhängig davon, von welchem Eisenbahnunternehmen sie betrieben werden. Hierunter fallen z.B. nicht U-Bahnen, Straßenbahnen oder Busse.
  • Für Fahrten in Verkehrsverbünden und im Geltungsbereich von Landestarifen gelten ggf. weitere Regelungen.
  • Bei diesen Fahrgastrechten handelt es sich um abschließende Ansprüche wegen Verspätung oder Ausfall von Zügen. So ist etwa das pünktliche Erreichen eines Termins nicht Gegenstand des Beförderungsvertrags.

Über das für alle Eisenbahnverkehrsunternehmen vereinheitlichte Fahrgastrechte-Formular können Sie Ihre Ansprüche geltend machen.


Fahrgastrechte im Überblick

Weitere Informationen erhalten Sie beim Deutschlandtarifverbund. 


Nicht einverstanden?

Sie sind nicht einverstanden mit einer Entscheidung zu Ihrer Entschädigung oder zur Bearbeitung Ihres Widerspruchs? Dann können Sie sich mit Ihrem Anliegen auch an die Durchsetzungsstelle für Fahrgastrechte wenden. Zudem gibt es nöch die Möglichkeit, die Angelegenheit über eine Schlichtungsstelle zu lösen.

Nationale Durchsetzungsstelle für Fahrgastrechte

Eisenbahn-Bundesamt
Durchsetzungsstelle für Fahrgastrechte
Heinemannstr. 6
D-53175 Bonn
Bürgertelefon: + 49 228 30795 - 400

Fahrgastrechte beim Eisenbahn-Bundesamt

Direkt zum Kontaktformular Beschwerden zur Durchsetzung von Fahrgastrechten im Eisenbahn-, Bus- und Schiffsverkehr

Schlichtungsstelle Reise & Verkehr

vlexx ist außerdem Mitglied der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V.. Sollten Sie mit der Bearbeitung Ihres Fahrgastrechteantrags nicht zufrieden sein, können Sie sich kostenfrei an die Schlichtungsstelle wenden.

Direkt zur Schlichtungsstelle Reise & Verkehr

Sie haben Fragen?

Sie kommen mit den hier zur Verfügung gestellten Informationen nicht weiter? Sie sind auf der Suche nach weiteren Informationen oder haben Fragen zu unseren Fahrplänen, Tickets und Abos?

Wir helfen Ihnen gern weiter. Sie erreichen uns täglich unter unserer Service-Hotline 06731 999 2727 oder über unser Kontaktformular.

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