21.12.2021Anpassung des Infektionsschutzgesetzes: Schüler müssen in Ferien 3G-Nachweis im ÖPNV bei sich führen
Bislang galt der Schülerausweis als Test-Nachweis, in den Ferien ist dies nun durch eine Änderung im Infektionsschutzgesetz anders: In der Ferienzeit müssen minderjährige Schüler:innen, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind, einen negativen Coronatest bei einer Mitfahrt in öffentlichen Verkehrsmitteln vorzeigen können. Hintergrund ist, dass Schüler:innen während der Ferien nicht regelmäßig getestet werden.
Die Ferien sind in Rheinland-Pfalz vom 23. bis 31. Dezember 2021. Im Saarland sind Ferien vom 23. Dezember 2021 bis zum 3. Januar 2021. In Hessen gehen die Ferien sogar etwas länger: vom 23. Dezember 2021 bis zum 8. Januar 2021.
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